Pädagogik & Soziales
Stellenbeschreibung Kinderpflegerin – Muster & Textbausteine
Mit einer klaren Stellenbeschreibung Kinderpflegerin regeln Träger und Kita-Leitung, wie Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger die pädagogischen Fachkräfte in Krippe und Kindergarten unterstützen. Das Muster bildet Betreuung, Grundpflege und Beobachtung der Kinder ebenso ab wie die Mitwirkung am Kinderschutz nach § 8a SGB VIII. Alle Textbausteine lassen sich direkt in Ihre Vorlage übernehmen und an die Konzeption der Einrichtung anpassen.
Einleitung & Positionsbeschreibung
Positionsprofil
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber unterstützt als Ergänzungskraft die pädagogischen Fachkräfte bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder in Krippe und Kindergarten. Die Tätigkeit erfolgt im Rahmen der Einrichtungskonzeption sowie der Vorgaben nach § 22 SGB VIII.
Ziel der Stelle
Ziel der Stelle ist es, eine verlässliche, liebevolle Betreuung und die Grundversorgung der Kinder sicherzustellen und die pädagogischen Fachkräfte im Gruppenalltag zu entlasten. Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber trägt so zu einer sicheren und anregenden Lernumgebung bei.
Aufgaben & Tätigkeiten
Betreuung und Begleitung der Kinder
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber betreut die Kinder im Gruppenalltag, begleitet Freispiel, Bring- und Abholsituationen und unterstützt bei alltäglichen Übergängen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Eingewöhnung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren.
Grundpflege und Körperpflege
Zum Aufgabenbereich gehören die pflegerische Grundversorgung der Kinder, das Wickeln, die Begleitung beim Toilettengang und die Unterstützung beim An- und Auskleiden. Dabei werden die Hygienevorgaben der Einrichtung und das Infektionsschutzgesetz eingehalten.
Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber unterstützt die Erzieherinnen und Erzieher bei der Vorbereitung und Durchführung von Bildungsangeboten, Projekten und Ausflügen. Die pädagogische Verantwortung und Planung verbleibt bei den Fachkräften.
Beobachtung und Mitwirkung an der Dokumentation
Beobachtungen zum Verhalten und zur Entwicklung der Kinder werden an die zuständige Fachkraft weitergegeben und fließen in die Bildungsdokumentation ein. Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber wirkt an Portfolios und an der Vorbereitung von Entwicklungsgesprächen mit.
Aufsicht und Mitwirkung am Kinderschutz
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber nimmt die Aufsichtspflicht während der Betreuungszeit wahr und setzt das Schutzkonzept der Einrichtung um. Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung werden unverzüglich an die Fachkraft und die Leitung gemeldet; das weitere Vorgehen richtet sich nach § 8a SGB VIII.
Mahlzeiten, Hauswirtschaft und Hygiene
Zum Aufgabenbereich gehören die Begleitung der Mahlzeiten, das Anrichten von Speisen sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie das Vor- und Nachbereiten der Gruppenräume. Die Vorgaben des Hygieneplans und der Lebensmittelhygiene werden eingehalten.
Zusammenarbeit im Team und mit Eltern
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber nimmt an Teamsitzungen teil und stimmt sich eng mit den pädagogischen Fachkräften ab. Im täglichen Austausch mit den Eltern werden Tür-und-Angel-Informationen weitergegeben; die Beratung in Erziehungsfragen bleibt den Fachkräften vorbehalten.
Anforderungen & Qualifikationen
Fachliche Qualifikation
Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich geprüfte Kinderpflegerin bzw. staatlich geprüfter Kinderpfleger oder als sozialpädagogische Assistentin bzw. sozialpädagogischer Assistent. Die landesrechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz als Ergänzungskraft sind zu erfüllen.
Rechtliche Voraussetzungen
Erforderlich sind ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG ohne einschlägige Eintragungen, der Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes nach § 20 IfSG sowie ein gültiger Erste-Hilfe-Kurs mit Schwerpunkt auf Maßnahmen am Kind.
Fachkenntnisse
Erwartet werden Grundkenntnisse der frühkindlichen Entwicklung, der Hygiene- und Aufsichtsanforderungen sowie ein Grundverständnis des Bildungsplans des jeweiligen Bundeslandes. Vertrautheit mit der Pflege und Betreuung von Kindern unter drei Jahren ist von Vorteil.
Persönliche Kompetenzen
Vorausgesetzt werden ein feinfühliger, geduldiger Umgang mit Kindern, Zuverlässigkeit in der Aufsichtsführung sowie Freude an der Arbeit im Team. Belastbarkeit im lebhaften Gruppenalltag und eine positive Grundhaltung gegenüber Kindern und Familien werden erwartet.
Wünschenswerte Zusatzqualifikationen
Von Vorteil sind Fortbildungen in der U3-Betreuung, in alltagsintegrierter Sprachbildung oder in bewegungsorientierter Arbeit. Die Bereitschaft, sich perspektivisch zur Erzieherin bzw. zum Erzieher weiterzuqualifizieren, ist willkommen.
Benefits & Arbeitgeberleistungen
Tarifliche Vergütung & Sonderzahlungen
Die Vergütung erfolgt bei kommunalen Trägern nach TVöD SuE in der Entgeltgruppe S3 bzw. S4 einschließlich Jahressonderzahlung und der monatlichen SuE-Zulage. Einschlägige Berufserfahrung wird bei der Stufenzuordnung berücksichtigt.
Zusatzversorgung & Vorsorge
Der Träger bietet eine betriebliche Altersvorsorge über die Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes sowie vermögenswirksame Leistungen. Damit entsteht neben der gesetzlichen Rente ein zusätzlicher Versorgungsanspruch.
Urlaub & Entlastung
Es gelten 30 Urlaubstage sowie die zusätzlichen Regenerationstage nach TVöD SuE. Feste Verfügungszeiten und ein verlässlicher Dienstplan unterstützen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Fort- & Weiterbildung
Interne und externe Fortbildungen sind fester Bestandteil der Personalentwicklung. Der Träger unterstützt die Weiterqualifizierung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher, etwa über die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) oder die Externenprüfung, zeitlich und finanziell.
Rahmenbedingungen
Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden in Vollzeit; Teilzeitmodelle sind möglich. Der Einsatz erfolgt nach Dienstplan im Rahmen der Öffnungszeiten der Einrichtung, ergänzt um Teamsitzungen und Elternabende.
Organisatorische Einordnung
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber untersteht fachlich und disziplinarisch der Einrichtungsleitung und arbeitet den pädagogischen Fachkräften der Gruppe zu. Eine eigene Weisungsbefugnis besteht nicht.
Arbeitsort
Arbeitsort ist die Kindertageseinrichtung einschließlich des Außengeländes. Ausflüge und Exkursionen im Rahmen der pädagogischen Arbeit gehören zum regulären Einsatzbereich.
Abschluss & Einordnung
Vertretungsregelung
Bei Abwesenheit wird die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber durch weitere Ergänzungs- oder Fachkräfte der Gruppe vertreten. Die konkrete Vertretung regelt die Einrichtungsleitung im Dienstplan unter Beachtung des Personalschlüssels.
Gültigkeit & Unterschriften
Diese Stellenbeschreibung ist Bestandteil der Personalakte und wird bei wesentlichen Änderungen des Aufgabenzuschnitts überprüft und angepasst. Einrichtungsleitung und Stelleninhaberin / Stelleninhaber bestätigen die Kenntnisnahme durch ihre Unterschrift.
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Häufige Fragen: Stellenbeschreibung Kinderpflegerin / Kinderpfleger
Was macht eine Kinderpflegerin?
Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger betreuen Kinder in Krippe und Kindergarten, übernehmen die Grundpflege wie Wickeln, Essensbegleitung sowie An- und Auskleiden und unterstützen die pädagogischen Fachkräfte bei Bildungsangeboten, Ausflügen und im Gruppenalltag. Sie beobachten die Kinder, wirken an der Dokumentation mit und sorgen gemeinsam mit dem Team für eine sichere und anregende Umgebung.
Worin unterscheidet sich die Kinderpflegerin von der Erzieherin?
Kinderpflegerinnen sind Ergänzungskräfte und unterstützen die pädagogische Arbeit, während Erzieherinnen als Fachkräfte die pädagogische Planung, Beobachtung und Elternberatung verantworten. Die Ausbildung zur Kinderpflegerin dauert in der Regel zwei Jahre an einer Berufsfachschule, die Erzieherausbildung an der Fachschule dauert deutlich länger und führt zur staatlichen Anerkennung.
Wie werden Kinderpflegerinnen nach TVöD eingruppiert?
Bei kommunalen Trägern gilt der TVöD SuE. Staatlich geprüfte Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger werden als Ergänzungskräfte in der Regel in Entgeltgruppe S3, bei selbstständiger Tätigkeit in Bildung, Erziehung und Betreuung in S4 eingruppiert – und damit bewusst unter der Eingruppierung staatlich anerkannter Erzieherinnen und Erzieher (S8a/S8b).
Welche Qualifikation setzt die Stelle als Kinderpflegerin voraus?
Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich geprüfte Kinderpflegerin bzw. als sozialpädagogische Assistentin nach Landesrecht. Hinzu kommen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG, der Nachweis des Masernschutzes nach § 20 IfSG sowie ein aktueller Erste-Hilfe-Kurs mit Schwerpunkt auf Maßnahmen am Kind.
Was gehört in die Stellenbeschreibung einer Kinderpflegerin?
Eine vollständige Stellenbeschreibung nennt die organisatorische Einordnung als Ergänzungskraft unter der Kita-Leitung, die Aufgaben in Betreuung, Grundpflege und Unterstützung der Fachkräfte, die Mitwirkung an Beobachtung, Dokumentation und Kinderschutz nach § 8a SGB VIII sowie die fachlichen und rechtlichen Anforderungen an die Stelle.
Weitere Stellenbeschreibungs-Muster
- Erzieherin / Erzieher
- Kitaleitung
- Abteilungsleiter / Abteilungsleiterin
- Alltagsbegleiter / Alltagsbegleiterin
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Grundlagen zum Aufbau finden Sie im Ratgeber Inhalt & Aufbau einer Stellenbeschreibung.