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Pflege & Medizin

Stellenbeschreibung Pflegefachkraft – Muster & Textbausteine

Eine rechtssichere Stellenbeschreibung Pflegefachkraft dokumentiert die vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 PflBG, regelt Delegation und Verantwortung und ist bei Prüfungen durch den Medizinischen Dienst ein zentraler Nachweis. Unser Muster deckt Behandlungspflege, Pflegeprozesssteuerung, Expertenstandards und Dokumentation ab und lässt sich direkt als Vorlage übernehmen.

Einleitung & Positionsbeschreibung

Positionsprofil

Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber ist als examinierte Pflegefachkraft für die eigenverantwortliche pflegerische Versorgung der zugeordneten Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Patientinnen und Patienten zuständig. Die Tätigkeit umfasst die vorbehaltenen Aufgaben nach § 4 Pflegeberufegesetz sowie die Behandlungspflege nach ärztlicher Anordnung.

Ziel der Stelle

Ziel der Stelle ist eine fachgerechte, aktivierende und an den Ressourcen der pflegebedürftigen Menschen orientierte Pflege auf Grundlage des einrichtungsinternen Pflegekonzepts und der nationalen Expertenstandards. Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber trägt zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität bei.

Aufgaben & Tätigkeiten

Grund- und Behandlungspflege

Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber führt die aktivierende Grundpflege entsprechend der individuellen Pflegeplanung durch und erbringt die Behandlungspflege nach ärztlicher Anordnung, darunter Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung, Vitalzeichenkontrolle und das Wechseln von Verbänden.

Steuerung des Pflegeprozesses

Zu den vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 PflBG gehören die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, die Organisation und Steuerung des Pflegeprozesses sowie dessen regelmäßige Evaluation. Die Pflegeplanung wird nach dem Strukturmodell mit der Strukturierten Informationssammlung (SIS) erstellt und fortgeschrieben.

Pflegedokumentation

Alle pflegerischen Leistungen, Beobachtungen und besonderen Vorkommnisse werden zeitnah, vollständig und revisionssicher in der EDV-gestützten Pflegedokumentation erfasst. Leistungsnachweise und Durchführungsnachweise werden entsprechend den Vorgaben der Einrichtung geführt.

Umsetzung der Expertenstandards

Die nationalen Expertenstandards, unter anderem zu Dekubitusprophylaxe, Sturzprophylaxe, Schmerzmanagement und Ernährungsmanagement, werden im Pflegealltag umgesetzt. Dazu gehören die Durchführung der vorgesehenen Risiko-Assessments sowie die Einleitung und Evaluation geeigneter Prophylaxen.

Anleitung & Delegation

Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber leitet Pflegehilfskräfte und Betreuungskräfte fachlich an, delegiert geeignete Tätigkeiten und überwacht deren sachgerechte Durchführung. Bei vorhandener Praxisanleiterqualifikation gehört die geplante Anleitung von Auszubildenden nach dem Pflegeberufegesetz zum Aufgabenbereich.

Zusammenarbeit & Kommunikation

Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber arbeitet eng mit Ärztinnen und Ärzten, Therapeuten und Apotheken zusammen, nimmt an Übergaben, Fallbesprechungen und Pflegevisiten teil und informiert Angehörige sowie gesetzliche Betreuer im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben über den Pflegeverlauf.

Hygiene & Notfallmanagement

Die Vorgaben des Hygieneplans und die einschlägigen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts werden konsequent eingehalten; Medizinprodukte werden entsprechend den Herstellervorgaben und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung angewendet. In Notfallsituationen leitet die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber Erstmaßnahmen ein und informiert die zuständigen Stellen.

Anforderungen & Qualifikationen

Berufsabschluss

Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung als Pflegefachmann / Pflegefachfrau nach dem Pflegeberufegesetz oder ein Abschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger/in bzw. Altenpfleger/in nach Altrecht, jeweils mit gültiger Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.

Fachkenntnisse

Erwartet werden sichere Kenntnisse der nationalen Expertenstandards, des Strukturmodells mit SIS sowie der Grundlagen der Leistungserbringung nach SGB XI und SGB V einschließlich der Anforderungen an die Behandlungspflege.

Rechtliche Nachweise

Erforderlich sind der Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes nach § 20 IfSG sowie je nach Einsatzbereich ein erweitertes Führungszeugnis. Ein aktueller Erste-Hilfe-Nachweis und die Teilnahme an den jährlichen Pflichtunterweisungen werden vorausgesetzt.

EDV-Kenntnisse

Die Stelle erfordert den sicheren Umgang mit einer EDV-gestützten Pflegedokumentation, beispielsweise Vivendi oder Medifox DAN, sowie Grundkenntnisse in den gängigen Office-Anwendungen für Übergabeberichte und interne Kommunikation.

Arbeitsorganisation & Belastbarkeit

Vorausgesetzt werden die Bereitschaft zum Schichtdienst einschließlich Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten sowie eine strukturierte Arbeitsweise, die auch bei hoher Arbeitsdichte fachliche Prioritäten sicher setzt und die Patientensicherheit gewährleistet.

Soziale Kompetenzen

Erwartet werden eine wertschätzende, verständliche Kommunikation mit pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen, Verlässlichkeit in der Zusammenarbeit im Team sowie ein professioneller Umgang mit Nähe und Distanz im Pflegealltag.

Benefits & Arbeitgeberleistungen

Vergütung & Zuschläge

Die Vergütung erfolgt nach TVöD-P bzw. dem einschlägigen Tarifwerk einschließlich Pflegezulage, Zeitzuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Jahressonderzahlung. Einschlägige Berufserfahrung wird bei der Stufenzuordnung anerkannt.

Verlässliche Dienstplanung

Dienstpläne werden frühzeitig veröffentlicht, Wunschdienste werden im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt. Ein geregeltes Ausfallmanagement mit Springer-Pool reduziert das kurzfristige Einspringen aus dem Frei.

Fort- & Weiterbildung

Die Einrichtung finanziert Fachfortbildungen und unterstützt Weiterqualifizierungen, etwa zur Praxisanleitung, zum Wundexperten ICW oder zur Fachkraft für Palliativpflege, einschließlich bezahlter Freistellung für die Weiterbildungszeiten.

Altersvorsorge & Gesundheit

Neben einer betrieblichen Altersvorsorge bestehen Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements, darunter rückenschonende Arbeitshilfen, Impfangebote und Präventionskurse. Fahrradleasing und ein Zuschuss zum Deutschlandticket ergänzen das Paket.

Urlaub & Erholung

Es gelten 30 Urlaubstage; für ständige Wechselschicht- und Nachtarbeit wird tariflicher Zusatzurlaub gewährt. Langzeitkonten ermöglichen zusätzliche Freistellungsphasen.

Rahmenbedingungen

Arbeitszeit

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden in Vollzeit; Teilzeitmodelle sind möglich. Der Einsatz erfolgt im Schichtdienst mit Früh-, Spät- und Nachtdiensten einschließlich Wochenend- und Feiertagsarbeit nach Dienstplan.

Organisatorische Einordnung

Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber untersteht disziplinarisch der Wohnbereichs- bzw. Stationsleitung und fachlich der Pflegedienstleitung. Weisungsbefugnis besteht gegenüber zugeordneten Pflegehilfskräften, Betreuungskräften und Auszubildenden im Rahmen der Delegation.

Arbeitsort

Arbeitsort ist der zugewiesene Wohnbereich bzw. die Station der Einrichtung. Ein bereichsübergreifender Einsatz innerhalb des Hauses ist nach dienstlicher Erfordernis und entsprechender Einarbeitung möglich.

Abschluss & Einordnung

Vertretungsregelung

Die Vertretung erfolgt gegenseitig durch die Pflegefachkräfte des Bereichs nach Maßgabe des Dienstplans. Vorbehaltene Tätigkeiten nach § 4 PflBG dürfen im Vertretungsfall ausschließlich durch Pflegefachpersonen wahrgenommen werden.

Gültigkeit & Unterschriften

Diese Stellenbeschreibung ist Bestandteil der Personalakte, dient als Nachweis gegenüber Prüfinstanzen und wird bei wesentlichen Änderungen des Aufgabenzuschnitts angepasst. Pflegedienstleitung und Stelleninhaberin / Stelleninhaber bestätigen die Kenntnisnahme durch ihre Unterschrift.

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Häufige Fragen: Stellenbeschreibung Pflegefachkraft

Was gehört in die Stellenbeschreibung einer Pflegefachkraft?

Kernbestandteile sind die Grund- und Behandlungspflege, die Steuerung des Pflegeprozesses als vorbehaltene Tätigkeit nach § 4 PflBG, die Pflegedokumentation, die Umsetzung der Expertenstandards sowie Anleitung und Überwachung von Hilfskräften. Dazu kommen organisatorische Einordnung, Schichtdienstregelung und die geforderten Qualifikationen samt Berufsurkunde.

Welche Tätigkeiten sind Pflegefachkräften vorbehalten?

Nach § 4 Pflegeberufegesetz dürfen nur Pflegefachpersonen den individuellen Pflegebedarf erheben und feststellen, den Pflegeprozess organisieren, gestalten und steuern sowie die Qualität der Pflege analysieren, evaluieren, sichern und weiterentwickeln. Diese vorbehaltenen Tätigkeiten sollten in der Stellenbeschreibung ausdrücklich benannt werden, weil sie nicht an Hilfskräfte delegiert werden dürfen.

Wie werden Pflegefachkräfte nach TVöD eingruppiert?

In kommunalen Häusern gilt die Pflegetabelle TVöD-P: Examinierte Pflegefachkräfte starten in der Regel in Entgeltgruppe P7. P8 setzt schwierige fachliche Tätigkeiten voraus, P9 eine abgeschlossene Fachweiterbildung oder entsprechend herausgehobene Aufgaben. Hinzu kommen Pflegezulage, Zeitzuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie die Jahressonderzahlung.

Wie unterscheidet sich die Stellenbeschreibung von der einer Pflegehilfskraft?

Die Pflegefachkraft trägt die Verantwortung für den gesamten Pflegeprozess und die Behandlungspflege, während Pflegehilfskräfte unterstützende Tätigkeiten in der Grundpflege nach Delegation übernehmen. Eine saubere Abgrenzung in beiden Stellenbeschreibungen schützt den Arbeitgeber haftungsrechtlich, weil sie belegt, dass vorbehaltene Tätigkeiten ausschließlich Fachpersonen übertragen wurden.

Warum ist die Stellenbeschreibung in der Pflege besonders wichtig?

Sie dient als Nachweis gegenüber Medizinischem Dienst und Heimaufsicht, dass Aufgaben, Verantwortung und Delegationsregeln klar geregelt sind. Zudem ist sie Grundlage für die tarifliche Eingruppierung, für Arbeitszeugnisse und für die Einarbeitung neuer Mitarbeitender – gerade bei hoher Fluktuation ein wirksames Ordnungsinstrument.

Weitere Stellenbeschreibungs-Muster

Grundlagen zum Aufbau finden Sie im Ratgeber Inhalt & Aufbau einer Stellenbeschreibung.