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Pflege & Medizin

Stellenbeschreibung Alltagsbegleiter – Muster & Textbausteine

Mit einer klaren Stellenbeschreibung Alltagsbegleiter regeln Träger und Einrichtungsleitung, wie zusätzliche Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI die Bewohnerinnen und Bewohner im Alltag begleiten und aktivieren. Das Muster deckt Alltagsgestaltung, Aktivierung, Begleitung und Dokumentation ab und grenzt die Betreuung klar von pflegerischen Vorbehaltsaufgaben ab. Alle Textbausteine lassen sich direkt in Ihre Vorlage übernehmen.

Einleitung & Positionsbeschreibung

Positionsprofil

Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber ist als zusätzliche Betreuungskraft und Alltagsbegleiterin bzw. Alltagsbegleiter nach § 43b SGB XI für die Betreuung und Aktivierung der Pflegebedürftigen zuständig. Die Tätigkeit ergänzt die pflegerische Versorgung und erfolgt im Rahmen der Betreuungskonzeption der Einrichtung.

Ziel der Stelle

Ziel der Stelle ist es, den Pflegebedürftigen Teilhabe, Zuwendung und eine sinnstiftende Alltagsgestaltung zu ermöglichen. Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber steigert so das Wohlbefinden und die Lebensqualität der betreuten Menschen und entlastet die Pflegefachkräfte von betreuenden Aufgaben.

Aufgaben & Tätigkeiten

Betreuung und Aktivierung nach § 43b SGB XI

Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber betreut und aktiviert die Pflegebedürftigen im Sinne der zusätzlichen Betreuung nach § 43b SGB XI, in Einzel- und Gruppenangeboten. Die Angebote orientieren sich an den Biografien, Fähigkeiten und Wünschen der betreuten Menschen.

Alltagsgestaltung und Beschäftigung

Zum Aufgabenbereich gehören gemeinsame Beschäftigungen wie Spielen, Basteln, Singen, Kochen und Backen sowie jahreszeitliche Feste und Ausflüge. Die Angebote fördern Bewegung, Konzentration, soziale Kontakte und Selbstständigkeit.

Begleitung im Alltag

Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber begleitet die Pflegebedürftigen bei Spaziergängen, Besorgungen, Arztbesuchen und beim Besuch kultureller Veranstaltungen. Auch Gespräche, Vorlesen und Zuwendung im Alltag gehören zu den Aufgaben.

Betreuung von Menschen mit Demenz

Besondere Aufmerksamkeit gilt der Betreuung von Menschen mit Demenz oder gerontopsychiatrischen Beeinträchtigungen. Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber setzt validierende und aktivierende Ansätze ein und schafft eine wertschätzende, sichere Atmosphäre.

Dokumentation

Die durchgeführten Betreuungsangebote sowie Beobachtungen zum Befinden und Verhalten der Pflegebedürftigen werden dokumentiert und an das Pflegeteam weitergegeben. Die Dokumentation erfolgt nach den einrichtungsinternen Vorgaben.

Zusammenarbeit im Team

Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber stimmt sich eng mit den Pflegefachkräften und dem Sozialen Dienst ab und nimmt an Teambesprechungen und Übergaben teil. Beobachtete Veränderungen des Gesundheitszustands werden umgehend an die Pflegefachkraft gemeldet.

Abgrenzung zu pflegerischen Aufgaben

Die Tätigkeit ist auf Betreuung und Aktivierung beschränkt; grund- und behandlungspflegerische Maßnahmen gehören nicht zum Aufgabenbereich der zusätzlichen Betreuungskraft. In Notfallsituationen leistet die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber Erste Hilfe und alarmiert die Pflegefachkraft.

Anforderungen & Qualifikationen

Qualifikation nach § 53c SGB XI

Vorausgesetzt wird die Qualifikation zur zusätzlichen Betreuungskraft nach den Richtlinien nach § 53c SGB XI, bestehend aus Orientierungspraktikum, Qualifizierungsmaßnahme (Basis- und Aufbaukurs) und einem weiteren Betreuungspraktikum. Vergleichbare Qualifikationen können anerkannt werden.

Persönliche Eignung

Erforderlich sind eine ausgeprägte soziale und kommunikative Kompetenz, Einfühlungsvermögen, Geduld und Freude am Umgang mit älteren und pflegebedürftigen Menschen. Die persönliche Eignung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Qualifizierung.

Rechtliche Voraussetzungen

Erforderlich sind der Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes nach § 20 IfSG sowie ein einwandfreies Führungszeugnis. Ein aktueller Erste-Hilfe-Nachweis wird erwartet.

Fachkenntnisse

Erwartet werden Grundkenntnisse in der Betreuung von Menschen mit Demenz, in aktivierenden Betreuungsmethoden sowie in der Dokumentation. Kenntnisse in der Biografiearbeit und in der Gestaltung von Gruppenangeboten sind von Vorteil.

Persönliche Kompetenzen

Vorausgesetzt werden Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Belastbarkeit sowie Diskretion im Umgang mit sensiblen Daten. Kreativität bei der Alltagsgestaltung und eine wertschätzende Grundhaltung runden das Profil ab.

Benefits & Arbeitgeberleistungen

Vergütung & Zuschläge

Die Vergütung erfolgt bei kommunalen und kirchlichen Trägern nach TVöD bzw. den einschlägigen Tarifwerken. Für Dienste an Wochenenden und Feiertagen werden die tariflichen Zuschläge gezahlt.

Sonderzahlungen & Vorsorge

Zusätzlich werden eine Jahressonderzahlung, eine betriebliche Altersvorsorge sowie vermögenswirksame Leistungen gewährt. So entsteht neben dem Entgelt eine zusätzliche Absicherung.

Urlaub & Dienstplanung

Es gelten 30 Urlaubstage sowie eine verlässliche, familienfreundliche Dienstplanung überwiegend im Tagdienst. Nachtdienste fallen für Betreuungskräfte in der Regel nicht an.

Fort- & Weiterbildung

Die nach § 53c SGB XI vorgeschriebene jährliche Fortbildung wird vom Träger ermöglicht und finanziert. Darüber hinaus werden Weiterbildungen, etwa in der Demenzbetreuung oder Biografiearbeit, gefördert.

Rahmenbedingungen

Arbeitszeit

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt in Vollzeit 39 Stunden; Teilzeit ist gängig und gut möglich. Der Einsatz erfolgt überwiegend im Tagdienst nach Dienstplan, auch an Wochenenden und Feiertagen.

Organisatorische Einordnung

Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber ist der Einrichtungs- bzw. Pflegedienstleitung unterstellt und arbeitet eng mit dem Sozialen Dienst und den Pflegefachkräften zusammen. Eine eigene Weisungsbefugnis besteht nicht.

Arbeitsort

Arbeitsort ist die Pflege- oder Betreuungseinrichtung einschließlich der Gemeinschafts- und Außenbereiche. Begleitete Ausflüge und Besorgungen außerhalb der Einrichtung gehören zum Einsatzbereich.

Abschluss & Einordnung

Vertretungsregelung

Bei Abwesenheit wird die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber durch weitere Betreuungskräfte oder den Sozialen Dienst vertreten. Die konkrete Vertretung regelt die Einrichtungsleitung im Dienstplan.

Gültigkeit & Unterschriften

Diese Stellenbeschreibung ist Bestandteil der Personalakte und wird bei wesentlichen Änderungen des Aufgabenzuschnitts überprüft und angepasst. Einrichtungsleitung und Stelleninhaberin / Stelleninhaber bestätigen die Kenntnisnahme durch ihre Unterschrift.

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Häufige Fragen: Stellenbeschreibung Alltagsbegleiter / Alltagsbegleiterin

Was macht ein Alltagsbegleiter?

Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter betreuen und aktivieren pflegebedürftige Menschen nach § 43b SGB XI, gestalten den Alltag mit Beschäftigungs- und Gruppenangeboten und begleiten bei Spaziergängen, Besorgungen und Arztbesuchen. Sie schenken Zuwendung, fördern soziale Teilhabe, dokumentieren die Betreuung und arbeiten eng mit dem Pflegeteam zusammen. Grund- und Behandlungspflege gehören nicht zu ihren Aufgaben.

Welche Qualifikation braucht ein Alltagsbegleiter?

Die Qualifikation richtet sich nach den Richtlinien nach § 53c SGB XI und umfasst ein Orientierungspraktikum, eine Qualifizierungsmaßnahme mit Basis- und Aufbaukurs sowie ein Betreuungspraktikum. Zusätzlich ist eine jährliche Fortbildung verpflichtend; eine gesetzliche Berufsausbildung ist dagegen nicht erforderlich.

Was ist der Unterschied zwischen Alltagsbegleiter und Pflegehelfer?

Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter sind zusätzliche Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI und übernehmen ausschließlich Betreuung und Aktivierung, keine Pflege. Pflegehelferinnen und Pflegehelfer unterstützen dagegen bei der Grundpflege und arbeiten den Pflegefachkräften zu. Die beiden Rollen ergänzen sich, sind aber klar voneinander abgegrenzt.

Wie werden Alltagsbegleiter vergütet?

Bei kommunalen und kirchlichen Trägern richtet sich die Vergütung nach dem TVöD bzw. dem Besonderen Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen und liegt je nach Aufgaben meist in einer der unteren Entgeltgruppen. Die zusätzliche Betreuung selbst wird über die Pflegekassen nach § 43b SGB XI finanziert.

Was gehört in die Stellenbeschreibung eines Alltagsbegleiters?

Eine vollständige Stellenbeschreibung nennt die organisatorische Einordnung als zusätzliche Betreuungskraft, die Aufgaben in Betreuung, Aktivierung, Alltagsgestaltung, Begleitung und Dokumentation nach § 43b SGB XI, die Abgrenzung zu pflegerischen Aufgaben sowie die Qualifikation nach § 53c SGB XI und die persönlichen Anforderungen.

Weitere Stellenbeschreibungs-Muster

Grundlagen zum Aufbau finden Sie im Ratgeber Inhalt & Aufbau einer Stellenbeschreibung.