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Pflege & Medizin

Stellenbeschreibung Pflegedienstleitung (PDL) – Muster & Textbausteine

Die Stellenbeschreibung Pflegedienstleitung dokumentiert die Verantwortung der verantwortlichen Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI und ist bei Prüfungen durch Medizinischen Dienst und Heimaufsicht ein zentraler Nachweis. Unser Muster deckt Personalführung, Qualitätsmanagement, Pflegegradmanagement und wirtschaftliche Steuerung ab – copy-fertig für stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste.

Einleitung & Positionsbeschreibung

Positionsprofil

Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber leitet den Pflege- und Betreuungsbereich der Einrichtung und nimmt die Funktion der verantwortlichen Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI wahr. Sie bzw. er trägt die fachliche, personelle und organisatorische Verantwortung für die pflegerische Versorgung.

Ziel der Stelle

Ziel der Stelle ist die Sicherstellung einer fachgerechten, an den Expertenstandards orientierten Pflege bei gleichzeitig wirtschaftlichem Personaleinsatz. Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber entwickelt Pflegequalität, Prozesse und Team kontinuierlich weiter und vertritt den Pflegebereich gegenüber Prüfinstanzen und Kostenträgern.

Aufgaben & Tätigkeiten

Fachliche Gesamtverantwortung

Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber stellt als verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI sicher, dass die Pflege entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse erbracht wird. Sie bzw. er verantwortet das Pflegekonzept und dessen Umsetzung in allen Bereichen.

Personalführung & Personaleinsatzplanung

Zum Aufgabenbereich gehören die fachliche und disziplinarische Führung der Mitarbeitenden im Pflege- und Betreuungsdienst, die Erstellung und Freigabe der Dienst- und Urlaubspläne unter Beachtung der Personalbemessung sowie das Ausfallmanagement. Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber führt Mitarbeiter- und Rückkehrgespräche, plant Einarbeitung und Fortbildung und wirkt bei der Personalauswahl mit.

Qualitätsmanagement & Prüfungsbegleitung

Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber verantwortet die Umsetzung der nationalen Expertenstandards, führt Pflegevisiten und interne Audits durch und leitet aus den Qualitätsindikatoren Maßnahmenpläne ab. Prüfungen des Medizinischen Dienstes nach den Qualitätsprüfungs-Richtlinien sowie Begehungen der Heimaufsicht werden vorbereitet, begleitet und nachbereitet.

Steuerung des Pflegeprozesses & Pflegegradmanagement

Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber überwacht die Qualität der Pflegeplanungen und der Dokumentation, steuert das Pflegegradmanagement einschließlich der Vorbereitung von Begutachtungen und der Anregung von Höherstufungsanträgen und stellt die Evaluation der pflegerischen Maßnahmen sicher.

Belegungs- & Aufnahmemanagement

Zum Aufgabenbereich gehören Erstgespräche und Pflegeberatung mit Interessenten und Angehörigen, die pflegefachliche Entscheidung über Aufnahmen sowie die Zusammenarbeit mit Kliniken und Sozialdiensten im Rahmen des Überleitungsmanagements. Im ambulanten Dienst umfasst dies zusätzlich die wirtschaftliche Tourenplanung.

Wirtschaftliche Steuerung & Kennzahlen

Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber verantwortet das Budget des Pflegebereichs im Rahmen der übertragenen Befugnisse und steuert über Kennzahlen wie Fachkraftquote, Ausfallzeiten, Belegung und Leistungsabrechnung. Sie bzw. er liefert der Geschäftsführung Entscheidungsgrundlagen für Pflegesatz- und Vergütungsverhandlungen zu.

Kommunikation & Schnittstellen

Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber ist Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Angehörige, Ärztinnen und Ärzte, Kostenträger und Behörden und verantwortet das Beschwerdemanagement im Pflegebereich. Sie bzw. er arbeitet eng mit Hauswirtschaft, sozialem Dienst und Verwaltung zusammen.

Arbeitsschutz, Hygiene & Unterweisungen

Die Umsetzung des Hygieneplans, der Arbeitsschutzvorgaben und der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften im Pflegebereich wird sichergestellt. Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber organisiert die jährlichen Pflichtunterweisungen und Schulungen der Mitarbeitenden und dokumentiert deren Durchführung.

Anforderungen & Qualifikationen

Berufsabschluss & Weiterbildung

Vorausgesetzt werden eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung als Pflegefachmann / Pflegefachfrau, Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Altenpfleger/in sowie eine anerkannte Weiterbildung zur Leitung einer Pflegeeinrichtung im Umfang von mindestens 460 Stunden oder ein abgeschlossenes Studium im Bereich Pflegemanagement.

Berufserfahrung nach § 71 SGB XI

Erforderlich ist eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit als Pflegefachkraft innerhalb der letzten acht Jahre, wie sie § 71 SGB XI für die verantwortliche Pflegefachkraft verlangt. Die Nachweise sind für das Zulassungsverfahren bei den Pflegekassen vorzuhalten.

Führungserfahrung

Erwartet wird mehrjährige Leitungserfahrung im Pflegebereich, beispielsweise als Wohnbereichsleitung, Teamleitung im ambulanten Dienst oder stellvertretende Pflegedienstleitung, einschließlich Erfahrung in Dienstplanung und Mitarbeiterführung.

Rechts- & Fachkenntnisse

Erforderlich sind fundierte Kenntnisse des SGB XI und SGB V, der Qualitätsprüfungs-Richtlinien und Qualitätsindikatoren, der nationalen Expertenstandards sowie des Wohn- und Teilhaberechts des jeweiligen Bundeslandes. Kenntnisse der Personalbemessung nach § 113c SGB XI werden vorausgesetzt.

Betriebswirtschaft & EDV

Die Stelle erfordert sicheren Umgang mit Kennzahlen, Budgetverantwortung und Leistungsabrechnung sowie mit branchenüblicher Pflege- und Dienstplansoftware, beispielsweise Vivendi oder Medifox DAN, und den gängigen Office-Anwendungen.

Persönliche Kompetenzen

Vorausgesetzt werden Entscheidungsstärke und ein verbindlicher Führungsstil, eine strukturierte Arbeitsorganisation bei parallelen Anforderungen sowie souveränes, deeskalierendes Auftreten gegenüber Prüfinstanzen, Angehörigen und Mitarbeitenden.

Benefits & Arbeitgeberleistungen

Vergütung & Zielvereinbarung

Die Position wird übertariflich bzw. entsprechend der Verantwortung vergütet; eine jährliche Zielvereinbarung mit erfolgsabhängigem Bestandteil honoriert Qualitäts- und Belegungsergebnisse. Zusätzlich wird eine Jahressonderzahlung gewährt.

Gestaltungsspielraum & kurze Wege

Die Pflegedienstleitung verfügt über weitreichende Entscheidungsbefugnisse in Personal- und Organisationsfragen des Pflegebereichs und arbeitet in direkter Berichtslinie zur Einrichtungsleitung bzw. Geschäftsführung mit kurzen Entscheidungswegen.

Fort- & Weiterbildung

Der Träger finanziert Führungskräfte-Coaching, Fachkongresse und Aufbauqualifizierungen, etwa ein berufsbegleitendes Studium im Pflegemanagement. Der Austausch in trägerweiten PDL-Konferenzen ist fester Bestandteil der Rolle.

Altersvorsorge & Zusatzleistungen

Es bestehen eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge sowie Zusatzleistungen wie Fahrradleasing und ein Zuschuss zum Deutschlandticket; im ambulanten Dienst steht je nach Vereinbarung ein Dienstwagen zur Verfügung.

Urlaub & planbare Arbeitszeiten

Es gelten 30 Urlaubstage; die Arbeitszeit liegt überwiegend an Werktagen im Tagdienst mit planbaren Terminen. Geleistete Rufbereitschaften werden gesondert vergütet oder in Freizeit ausgeglichen.

Rahmenbedingungen

Arbeitszeit

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 bzw. 40 Stunden in Vollzeit, überwiegend im Tagdienst an Werktagen. Anteilige Rufbereitschaften zur Sicherstellung des Betriebs sowie einzelne Abend- und Wochenendtermine gehören zum Aufgabenbild der Leitungsfunktion.

Organisatorische Einordnung

Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber untersteht unmittelbar der Einrichtungsleitung bzw. Geschäftsführung. Sie bzw. er ist fachliche und disziplinarische Vorgesetzte bzw. Vorgesetzter aller Mitarbeitenden im Pflege- und Betreuungsdienst einschließlich der Wohnbereichs- bzw. Teamleitungen.

Arbeitsort & Befugnisse

Arbeitsort ist die Einrichtung bzw. der Standort des ambulanten Dienstes; hinzu kommen Außentermine bei Kostenträgern, Behörden und Kooperationspartnern. Budget-, Zeichnungs- und Einstellungsbefugnisse sind in der trägerinternen Kompetenzordnung geregelt und Bestandteil dieser Stellenbeschreibung.

Abschluss & Einordnung

Vertretungsregelung

Bei Abwesenheit wird die Pflegedienstleitung durch die stellvertretende Pflegedienstleitung vertreten. Die Vertretung muss die Anforderungen an die verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI erfüllen, damit die Zulassungsvoraussetzungen durchgehend gewahrt bleiben.

Gültigkeit & Unterschriften

Diese Stellenbeschreibung ist Bestandteil des Qualitätsmanagements und der Personalakte; sie wird bei wesentlichen Änderungen von Aufgaben, Befugnissen oder Einrichtungsstruktur überprüft und angepasst. Einrichtungsleitung und Stelleninhaberin / Stelleninhaber bestätigen die Kenntnisnahme durch ihre Unterschrift.

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Häufige Fragen: Stellenbeschreibung Pflegedienstleitung (PDL)

Was gehört in die Stellenbeschreibung einer Pflegedienstleitung?

Wesentlich sind die fachliche Gesamtverantwortung als verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI, Personalführung und Dienstplanung, Qualitätsmanagement einschließlich der Begleitung von MD-Prüfungen, Pflegegrad- und Belegungsmanagement sowie die wirtschaftliche Steuerung des Pflegebereichs. Ebenso gehören Berichtsweg, Weisungsbefugnisse und die Vertretungsregelung hinein.

Welche Voraussetzungen verlangt § 71 SGB XI für die PDL?

Als verantwortliche Pflegefachkraft muss die PDL eine abgeschlossene dreijährige Pflegeausbildung besitzen, innerhalb der letzten acht Jahre mindestens zwei Jahre hauptberuflich in der Pflege gearbeitet haben und eine anerkannte Weiterbildung für Leitungsaufgaben im Umfang von mindestens 460 Stunden oder ein einschlägiges Studium absolviert haben. Diese Voraussetzungen prüfen die Pflegekassen bei der Zulassung.

Wie grenzt sich die PDL von Einrichtungsleitung und Wohnbereichsleitung ab?

Die Einrichtungsleitung verantwortet den Gesamtbetrieb einschließlich Wirtschaft, Personal und Hauswirtschaft, die PDL führt den Pflege- und Betreuungsbereich fachlich und organisatorisch, und die Wohnbereichsleitung setzt die Vorgaben operativ auf ihrem Bereich um. Getrennte Stellenbeschreibungen mit klaren Schnittstellen verhindern Kompetenzkonflikte und doppelte Zuständigkeiten.

Was verdient eine Pflegedienstleitung?

Je nach Träger, Region und Einrichtungsgröße liegt das Bruttomonatsgehalt üblicherweise zwischen etwa 4.500 und 6.500 Euro; bei größeren Trägern kommen häufig Zielvereinbarungen und außertarifliche Bestandteile hinzu. Tarifgebundene Häuser orientieren sich an den jeweiligen Entgeltordnungen, private Träger vereinbaren die Vergütung meist frei.

Warum ist die Stellenbeschreibung der PDL für Prüfungen wichtig?

Medizinischer Dienst und Heimaufsicht prüfen, ob die verantwortliche Pflegefachkraft ihre Aufgaben tatsächlich wahrnehmen kann und wie Verantwortung im Pflegebereich geregelt ist. Eine aktuelle Stellenbeschreibung mit klaren Befugnissen, Freistellungsumfang und Vertretungsregelung ist dafür der zentrale schriftliche Nachweis und Bestandteil des Qualitätsmanagements.

Weitere Stellenbeschreibungs-Muster

Grundlagen zum Aufbau finden Sie im Ratgeber Inhalt & Aufbau einer Stellenbeschreibung.