Pflege & Medizin
Stellenbeschreibung Betreuungskraft (§ 43b SGB XI) – Muster & Textbausteine
Mit einer präzisen Stellenbeschreibung Betreuungskraft legen Pflegeeinrichtungen und Träger die zusätzliche Betreuung und Aktivierung nach § 43b SGB XI verbindlich fest. Unser Muster deckt Alltagsbegleitung, Gruppen- und Einzelangebote, die Dokumentation sowie die enge Zusammenarbeit mit der Pflege ab. Alle Textbausteine lassen sich direkt in Ihre Vorlage übernehmen und an das Betreuungskonzept Ihrer Einrichtung anpassen.
Einleitung & Positionsbeschreibung
Positionsprofil
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber ist als zusätzliche Betreuungskraft für die Betreuung und Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner nach § 43b SGB XI verantwortlich. Die Tätigkeit ergänzt die pflegerische Versorgung und erfolgt im Rahmen des Betreuungskonzepts der Einrichtung.
Ziel der Stelle
Ziel der Stelle ist es, pflegebedürftigen Menschen Teilhabe, Wertschätzung und eine sinnstiftende Tagesstruktur zu ermöglichen. Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber erhält und fördert die Selbstständigkeit, die sozialen Kontakte und das Wohlbefinden der betreuten Personen.
Aufgaben & Tätigkeiten
Betreuung & Aktivierung nach § 43b SGB XI
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber plant und führt Angebote zur Betreuung und Aktivierung durch, die auf die individuellen Bedürfnisse, Interessen und Ressourcen der Bewohnerinnen und Bewohner abgestimmt sind. Dazu zählen Gedächtnistraining, jahreszeitliche und biografieorientierte Angebote sowie bewegungs- und wahrnehmungsfördernde Aktivitäten.
Alltagsbegleitung
Die Alltagsbegleitung umfasst die Unterstützung bei der Tagesstrukturierung, gemeinsame Spaziergänge, Einkäufe, Vorlesen sowie die Begleitung zu Veranstaltungen und Terminen. Ziel ist es, den Bewohnerinnen und Bewohnern Sicherheit, Orientierung und soziale Teilhabe im Alltag zu geben.
Gruppenangebote
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber gestaltet regelmäßige Gruppenangebote wie Gesellschafts- und Bewegungsspiele, Singen, Basteln, Kochen und Backen sowie Feste und jahreszeitliche Aktivitäten. Die Angebote fördern Gemeinschaft, Kommunikation und die Aktivierung vorhandener Fähigkeiten.
Einzelbetreuung
Für Bewohnerinnen und Bewohner mit erhöhtem Betreuungsbedarf, insbesondere Menschen mit Demenz, werden biografieorientierte Einzelangebote wie Erinnerungsarbeit, Zehn-Minuten-Aktivierung oder basale Stimulation durchgeführt. Die Angebote orientieren sich an der Lebensgeschichte und den Vorlieben der jeweiligen Person.
Begleitung bei Mahlzeiten & Tagesstruktur
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber begleitet die Mahlzeiten in angenehmer Atmosphäre, motiviert zum Essen und Trinken und unterstützt eine geregelte Tagesstruktur. Beobachtungen zu Appetit, Flüssigkeitsaufnahme und Befinden werden an die Pflegefachkräfte weitergegeben.
Dokumentation & Zusammenarbeit mit der Pflege
Die durchgeführten Betreuungsangebote sowie relevante Beobachtungen werden nachvollziehbar in der Pflegedokumentation festgehalten. Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber stimmt sich regelmäßig mit den Pflegefachkräften ab und nimmt an Fall- und Übergabebesprechungen teil.
Angehörigenkontakt & soziale Teilhabe
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber pflegt einen freundlichen Kontakt zu Angehörigen, bezieht sie in Angebote ein und unterstützt die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte. Zudem wirkt sie an der Öffnung der Einrichtung ins Quartier, etwa durch ehrenamtliche Begleitung, mit.
Anforderungen & Qualifikationen
Qualifikation nach den Betreuungskräfte-Richtlinien
Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Qualifizierung als zusätzliche Betreuungskraft nach den Richtlinien gemäß § 53c SGB XI, bestehend aus Orientierungspraktikum, Basis- und Aufbaukurs sowie Betreuungspraktikum. Einschlägige Berufs- oder Praxiserfahrung in der Betreuung ist von Vorteil.
Persönliche Eignung
Erwartet werden Einfühlungsvermögen, Geduld und Freude am Umgang mit älteren, pflegebedürftigen und an Demenz erkrankten Menschen. Wertschätzung, Zuverlässigkeit und eine ressourcenorientierte Haltung prägen die tägliche Arbeit.
Rechtliche & gesundheitliche Voraussetzungen
Erforderlich sind ein erweitertes Führungszeugnis ohne einschlägige Eintragungen, der Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes nach § 20 IfSG sowie gesundheitliche Eignung für die Tätigkeit. Ein aktueller Erste-Hilfe-Nachweis ist erwünscht.
Soziale & kommunikative Kompetenzen
Die Stelle erfordert eine klare, wertschätzende Kommunikation mit Bewohnerinnen und Bewohnern, Angehörigen sowie im Team. Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur engen Abstimmung mit der Pflege sind unerlässlich.
Fortbildungsbereitschaft
Vorausgesetzt wird die Bereitschaft zur jährlichen Pflichtfortbildung von mindestens 16 Stunden gemäß den Betreuungskräfte-Richtlinien sowie zur kontinuierlichen fachlichen Weiterentwicklung, etwa in den Bereichen Demenz, Kommunikation oder Aktivierung.
Benefits & Arbeitgeberleistungen
Tarifliche Vergütung
Die Vergütung erfolgt nach dem einschlägigen Tarifwerk des Trägers, bei öffentlichen und kirchlichen Trägern nach TVöD beziehungsweise AVR, einschließlich Jahressonderzahlung. Einschlägige Berufserfahrung wird bei der Stufenzuordnung berücksichtigt.
Betriebliche Altersvorsorge
Der Träger bietet eine betriebliche Altersvorsorge sowie vermögenswirksame Leistungen. Damit entsteht neben der gesetzlichen Rente ein zusätzlicher Versorgungsanspruch.
Fort- & Weiterbildung
Die jährlichen Pflichtfortbildungen sowie weiterführende Qualifizierungen, etwa in der gerontopsychiatrischen Betreuung oder Validation, werden zeitlich und finanziell unterstützt. Interne Schulungen und kollegiale Beratung ergänzen die Personalentwicklung.
Gesundheit, Mobilität & Dienstplansicherheit
Der Träger bietet Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements, beteiligt sich am Deutschlandticket und ermöglicht eine verlässliche, wunschorientierte Dienstplanung. Damit werden die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie die Gesundheit der Beschäftigten gefördert.
Rahmenbedingungen
Arbeitszeit
Die Tätigkeit erfolgt in Voll- oder Teilzeit im Rahmen der Betreuungszeiten der Einrichtung, in der Regel im Früh- und Spätdienst sowie am Wochenende und an Feiertagen nach Dienstplan. Nachtdienste fallen im Betreuungsbereich üblicherweise nicht an.
Organisatorische Einordnung
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber ist der Pflegedienstleitung beziehungsweise der Leitung des sozialen Betreuungsdienstes unterstellt und stimmt sich fachlich mit den Pflegefachkräften des Wohnbereichs ab. Eine Weisungsbefugnis besteht nicht.
Arbeitsort
Arbeitsort ist die Pflegeeinrichtung einschließlich der Gemeinschafts- und Außenbereiche. Begleitungen bei Spaziergängen, Ausflügen und Veranstaltungen außerhalb der Einrichtung gehören zum regulären Einsatzbereich.
Abschluss & Einordnung
Vertretungsregelung
Bei Abwesenheit wird die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber durch weitere Betreuungskräfte des Wohnbereichs vertreten. Die konkrete Vertretung regelt die Leitung des Betreuungsdienstes im Dienstplan.
Gültigkeit & Unterschriften
Diese Stellenbeschreibung ist Bestandteil der Personalakte und wird bei wesentlichen Änderungen des Aufgabenzuschnitts überprüft und angepasst. Einrichtungsleitung und Stelleninhaberin / Stelleninhaber bestätigen die Kenntnisnahme durch ihre Unterschrift.
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Häufige Fragen: Stellenbeschreibung Betreuungskraft (§ 43b SGB XI)
Welche Aufgaben hat eine Betreuungskraft nach § 43b SGB XI?
Eine Betreuungskraft übernimmt die zusätzliche Betreuung und Aktivierung von Pflegebedürftigen, die über die pflegerische Grundversorgung hinausgeht. Dazu gehören Alltagsbegleitung, biografieorientierte Einzelbetreuung sowie Gruppenangebote wie Gedächtnistraining, Vorlesen, Basteln, Bewegungs- und Gesellschaftsspiele, Spaziergänge und die Begleitung bei Mahlzeiten. Ziel ist die Förderung von Teilhabe, Lebensqualität und Tagesstruktur. Die Betreuungskraft dokumentiert ihre Angebote und arbeitet eng mit den Pflegefachkräften zusammen.
Welche Qualifikation braucht eine Betreuungskraft?
Die Qualifikation richtet sich nach den Richtlinien nach § 53c SGB XI (Betreuungskräfte-Richtlinien). Erforderlich sind ein Orientierungspraktikum, eine Qualifizierungsmaßnahme aus Basiskurs, Betreuungspraktikum und Aufbaukurs sowie eine jährliche Pflichtfortbildung von mindestens 16 Stunden. Persönliche Eignung, Einfühlungsvermögen und Freude an der Arbeit mit älteren und pflegebedürftigen Menschen sind ebenfalls Voraussetzung.
Worin unterscheidet sich die Betreuungskraft von einer Pflegefachkraft?
Betreuungskräfte übernehmen keine pflegerischen oder medizinischen Tätigkeiten wie Grund- oder Behandlungspflege, sondern ausschließlich die zusätzliche Betreuung und Aktivierung nach § 43b SGB XI. Sie ergänzen die Arbeit der Pflegefachkräfte und schaffen Freiräume für soziale Teilhabe. Die pflegerische Verantwortung verbleibt bei den examinierten Pflegefachkräften; die Betreuungskraft berichtet ihnen Beobachtungen und Veränderungen im Befinden der Bewohnerinnen und Bewohner.
Wie werden Betreuungskräfte vergütet?
Bei öffentlichen und kirchlichen Trägern erfolgt die Vergütung nach TVöD beziehungsweise nach den AVR. Da für Betreuungskräfte keine pflegerische Ausbildung, sondern die Qualifizierung nach § 43b und § 53c SGB XI vorausgesetzt wird, erfolgt die Eingruppierung in der Regel in den unteren Entgeltgruppen. Maßgeblich sind die tatsächlich übertragenen Tätigkeitsmerkmale laut Stellenbeschreibung.
Ist eine Stellenbeschreibung für Betreuungskräfte vorgeschrieben?
Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht besteht nicht. In der Praxis ist die Stellenbeschreibung jedoch die Grundlage für eine klare Abgrenzung zur Pflege, für Nachweise gegenüber den Kostenträgern und der Heimaufsicht sowie für die tarifgerechte Eingruppierung. Viele Träger und Qualitätsmanagementsysteme setzen sie daher verbindlich voraus.
Weitere Stellenbeschreibungs-Muster
- Alltagsbegleiter / Alltagsbegleiterin
- Hygienebeauftragte / Hygienebeauftragter
- Medizinische Fachangestellte (MFA)
- Pflegedienstleitung (PDL)
- Pflegefachkraft
- Alle Berufe →
Grundlagen zum Aufbau finden Sie im Ratgeber Inhalt & Aufbau einer Stellenbeschreibung.