Pflege & Medizin
Stellenbeschreibung Pflegehelfer – Muster & Textbausteine
Mit einer präzisen Stellenbeschreibung Pflegehelfer legen Pflegedienstleitung und Träger fest, wie Pflegehelferinnen und Pflegehelfer die Pflegefachkräfte in der stationären und ambulanten Versorgung unterstützen. Das Muster deckt Grundpflege, Mobilisation, Prophylaxen, Betreuung und Dokumentation ebenso ab wie die Abgrenzung zu den vorbehaltenen Aufgaben der Pflegefachkräfte. Alle Textbausteine lassen sich direkt in Ihre Vorlage übernehmen.
Einleitung & Positionsbeschreibung
Positionsprofil
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber unterstützt als Pflegehilfskraft die Pflegefachkräfte bei der Grundpflege und Betreuung der Pflegebedürftigen in der stationären oder ambulanten Versorgung. Die Tätigkeit erfolgt auf Grundlage der Pflegeplanung und im Rahmen der einrichtungsinternen Standards.
Ziel der Stelle
Ziel der Stelle ist eine würdevolle, aktivierende Grundpflege und Betreuung der Pflegebedürftigen sowie die Entlastung der Pflegefachkräfte im Versorgungsalltag. Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber trägt so zur Lebensqualität und Sicherheit der betreuten Menschen bei.
Aufgaben & Tätigkeiten
Ein Pflegehelfer unterstützt die Pflegefachkräfte bei der Grundpflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in der stationären und ambulanten Versorgung. Zu den Aufgaben gehören die Körperpflege, die Unterstützung bei Nahrungsaufnahme, Mobilisation und Lagerung sowie die Mitwirkung an Prophylaxen. Hinzu kommen die Betreuung und Aktivierung der Pflegebedürftigen, die Dokumentation der erbrachten Leistungen und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Behandlungspflegerische und vorbehaltene Aufgaben bleiben den examinierten Pflegefachkräften vorbehalten.
Grundpflege und Körperpflege
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber unterstützt die Pflegebedürftigen bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie beim Toilettengang. Die Grundpflege erfolgt aktivierend und ressourcenorientiert nach den Vorgaben der Pflegeplanung.
Unterstützung der Pflegefachkräfte
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber unterstützt die Pflegefachkräfte bei der Umsetzung der Pflegemaßnahmen und übernimmt delegierbare Tätigkeiten. Behandlungspflegerische und vorbehaltene Aufgaben nach § 4 PflBG verbleiben bei den examinierten Pflegefachkräften.
Mobilisation und Lagerung
Zum Aufgabenbereich gehören die Mobilisation, das fachgerechte Lagern und Umbetten sowie die Unterstützung beim Transfer, etwa vom Bett in den Rollstuhl. Dabei werden rückenschonende Techniken und geeignete Hilfsmittel eingesetzt.
Prophylaxen
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber wirkt an prophylaktischen Maßnahmen zur Vermeidung von Druckgeschwüren, Stürzen, Kontrakturen, Thrombosen und Soor mit. Beobachtungen zum Hautzustand und zum Allgemeinbefinden werden an die Pflegefachkraft weitergegeben.
Betreuung und Aktivierung
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber begleitet die Pflegebedürftigen im Alltag, fördert soziale Kontakte und unterstützt bei der Tagesstrukturierung und Beschäftigung. Besondere Aufmerksamkeit gilt Menschen mit Demenz und ihrer bedürfnisorientierten Betreuung.
Dokumentation
Erbrachte Leistungen sowie Beobachtungen zu Vitalzeichen, Ernährung, Ausscheidung und Verhalten werden zeitnah in der Pflegedokumentation erfasst. Die Dokumentation erfolgt nach den einrichtungsinternen Vorgaben, häufig im Strukturmodell (SIS).
Hauswirtschaft und Hygiene
Zum Aufgabenbereich gehören die Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, das Richten und Verteilen von Mahlzeiten sowie die Einhaltung der Hygienevorgaben. Die Vorgaben des Hygieneplans und des Infektionsschutzgesetzes werden konsequent beachtet.
Anforderungen & Qualifikationen
Fachliche Qualifikation
Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene ein- oder zweijährige Ausbildung in der Pflegehilfe (etwa als Altenpflegehelferin, Krankenpflegehelferin oder Pflegefachhelferin) oder ein vergleichbarer Pflegebasiskurs. Auch der Berufseinstieg für angelernte Kräfte mit entsprechender Eignung ist möglich.
Fachkenntnisse
Erwartet werden Grundkenntnisse der aktivierenden Grundpflege, der wichtigsten Prophylaxen sowie der Hygiene- und Dokumentationsanforderungen. Kenntnisse im Umgang mit pflegetypischen Hilfsmitteln und in der Betreuung von Menschen mit Demenz sind von Vorteil.
Rechtliche Voraussetzungen
Erforderlich sind der Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes nach § 20 IfSG sowie ein einwandfreies Führungszeugnis. Je nach Einrichtung und Tätigkeit können weitere Nachweise, etwa zur Immunität oder zur Fahreignung im ambulanten Dienst, verlangt werden.
Persönliche Kompetenzen
Vorausgesetzt werden Einfühlungsvermögen, körperliche Belastbarkeit und ein respektvoller, geduldiger Umgang mit pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen. Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Diskretion im Umgang mit sensiblen Daten werden erwartet.
Bereitschaft zum Schichtdienst
Vorausgesetzt wird die Bereitschaft zur Arbeit im Schichtdienst einschließlich Wochenend-, Feiertags- und Nachtdiensten. Im ambulanten Bereich wird in der Regel ein Führerschein der Klasse B benötigt.
Benefits & Arbeitgeberleistungen
Vergütung & Zuschläge
Die Vergütung erfolgt bei kommunalen und kirchlichen Trägern nach TVöD-P bzw. den einschlägigen Tarifwerken, mindestens jedoch nach dem gesetzlichen Pflegemindestlohn. Hinzu kommen Schichtzulagen sowie Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.
Sonderzahlungen & Vorsorge
Zusätzlich werden eine Jahressonderzahlung, eine betriebliche Altersvorsorge sowie vermögenswirksame Leistungen gewährt. So entsteht neben dem laufenden Entgelt eine zusätzliche Absicherung fürs Alter.
Urlaub & Dienstplanung
Es gelten 30 Urlaubstage sowie Zusatzurlaub für geleistete Nachtarbeit nach den tariflichen Regelungen. Eine verlässliche, frühzeitige Dienstplanung und Wunschdienste unterstützen die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Fort- & Weiterbildung
Der Träger fördert Fort- und Weiterbildungen und unterstützt die Weiterqualifizierung zur examinierten Pflegefachkraft, etwa über eine verkürzte generalistische Pflegeausbildung. Interne Schulungen zu Hygiene, Kinaesthetik und Demenz sind fester Bestandteil der Personalentwicklung.
Rahmenbedingungen
Arbeitszeit & Schichtdienst
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden in Vollzeit; Teilzeit ist möglich. Der Einsatz erfolgt im Schichtdienst nach Dienstplan, in der stationären Pflege auch an Wochenenden, Feiertagen und in Nachtschichten.
Organisatorische Einordnung
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber ist der Wohnbereichs- bzw. Pflegedienstleitung unterstellt und arbeitet fachlich unter Anleitung der zuständigen Pflegefachkraft. Eine eigene Weisungsbefugnis besteht nicht.
Arbeitsort
Arbeitsort ist die Pflegeeinrichtung bzw. – im ambulanten Dienst – der Haushalt der Pflegebedürftigen. Im ambulanten Bereich gehören Fahrten im Rahmen einer festgelegten Tour zum regulären Einsatzbereich.
Abschluss & Einordnung
Vertretungsregelung
Bei Abwesenheit wird die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber durch weitere Pflegehilfs- oder Pflegefachkräfte des Bereichs vertreten. Die konkrete Vertretung regelt die Pflegedienstleitung im Dienstplan.
Gültigkeit & Unterschriften
Diese Stellenbeschreibung ist Bestandteil der Personalakte und wird bei wesentlichen Änderungen des Aufgabenzuschnitts überprüft und angepasst. Pflegedienstleitung und Stelleninhaberin / Stelleninhaber bestätigen die Kenntnisnahme durch ihre Unterschrift.
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Häufige Fragen: Stellenbeschreibung Pflegehelfer / Pflegehelferin
Was macht ein Pflegehelfer?
Pflegehelferinnen und Pflegehelfer unterstützen die Pflegefachkräfte bei der Grundpflege, also bei Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Mobilisation und Lagerung. Sie wirken an Prophylaxen mit, betreuen und aktivieren die Pflegebedürftigen, dokumentieren ihre Leistungen und helfen bei hauswirtschaftlichen Aufgaben. Behandlungspflegerische und vorbehaltene Tätigkeiten bleiben den examinierten Pflegefachkräften vorbehalten.
Welche Ausbildung braucht ein Pflegehelfer?
Je nach Bundesland gibt es ein- oder zweijährige, landesrechtlich geregelte Ausbildungen in der Alten- oder Krankenpflegehilfe. Für einfache Hilfstätigkeiten reicht teilweise ein Pflegebasiskurs; die zweijährige Ausbildung eröffnet mehr Aufgaben und eine höhere Eingruppierung.
Wie werden Pflegehelfer nach TVöD-P vergütet?
Bei kommunalen und kirchlichen Trägern gilt der TVöD-P. Hilfskräfte ohne Ausbildung werden in der Regel in Entgeltgruppe P 5, einjährig ausgebildete Pflegehelfer in P 6 und zweijährig ausgebildete Pflegefachhelfer in P 7 eingruppiert. Unabhängig davon gilt für alle der gesetzliche Pflegemindestlohn als Untergrenze.
Was darf ein Pflegehelfer nicht machen?
Pflegehelferinnen und Pflegehelfer dürfen die den Pflegefachkräften vorbehaltenen Aufgaben nach § 4 Pflegeberufegesetz nicht eigenverantwortlich übernehmen, etwa die Erhebung des Pflegebedarfs, die Steuerung des Pflegeprozesses und die Sicherung der Pflegequalität. Behandlungspflegerische Maßnahmen sind nur nach ärztlicher Anordnung und ausdrücklicher Delegation durch eine Pflegefachkraft zulässig.
Was gehört in die Stellenbeschreibung eines Pflegehelfers?
Eine vollständige Stellenbeschreibung nennt die organisatorische Einordnung unter der Pflegedienstleitung, die Aufgaben in Grundpflege, Mobilisation, Prophylaxen, Betreuung und Dokumentation, die Abgrenzung zu den vorbehaltenen Aufgaben der Pflegefachkräfte sowie die fachlichen, rechtlichen und persönlichen Anforderungen an die Stelle.
Weitere Stellenbeschreibungs-Muster
- Alltagsbegleiter / Alltagsbegleiterin
- Betreuungskraft (§ 43b SGB XI)
- Hygienebeauftragte / Hygienebeauftragter
- Medizinische Fachangestellte (MFA)
- Pflegedienstleitung (PDL)
- Alle Berufe →
Grundlagen zum Aufbau finden Sie im Ratgeber Inhalt & Aufbau einer Stellenbeschreibung.